Bonifizierung von Drittmitteln
Das folgend verlinkte Dokument unterrichtet Sie über das akutell gültige Procedere der Bonifikation von Mitteln Dritter. Detailfragen zur konkreten Umsetzung bei Ihren Fonds beantworten Ihnen die für Sie zuständigen Mitarbeitenden des Geschäftsbereiches Recht & Drittmittel (Link). Für generelle Rückfragen steht Ihnen natürlich auch das Team des Dekanats gerne zur Verfügung.