
Die Regierungschef*innen von Bund und Ländern haben am 14. Juni 2007 den Hochschulpakt 2020 verabschiedet, der in seiner zweiten Säule als Einstieg in die Vollkostenfinanzierung von Forschungsvorhaben durch die Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) die Einführung von pauschalen Zuschlägen zur Deckung der mit der Förderung verbundenen indirekten Projektausgaben (sogenannte Programmkostenpauschalen; kurz: Progammpauschalen) für bewilligte Projekte vorsieht.Seit dem 01.01.2007 werden diese für Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren und Graduiertenkollegs; seit dem 01.01.2008 für Neubewilligungen in der Allgemeinen Forschungsförderung ausgezahlt.
Die Programmpauschale beträgt 20 % der abrechenbaren direkten Projektausgaben.
Bei Bewilligungen und Inaussichtstellungen für neu geförderte Projekte, die ab dem 01. Januar 2016 ausgesprochen werden, beträgt der Satz 22 %.
Für die Zahlung ist kein gesonderter Antrag notwendig.
Seit 2023 gelten für die Programmpauschalen neue Verwendungsrichtlinien. Nur bei Verabschiedung einer Leitlinie, welche die Grundsätze der Einhaltung der neuen Verwendungsrichtlinien wie bspw. direkte Buchung in den Haushalt zur Teilkostenabdeckung der indirekten Projektausgaben garantiert, werden seitens der DFG Programmpauschalen auch weiterhin gezahlt. Die WWU hat Ende 2022 eine entsprechende Leitlinie verabschiedet.
Hier ein Link zu der Übersicht der Formulare und Verwendungsrichtlinien der DFG.