Rektoratspreise der Universität Münster
im Einzelnen sind dies:
- Der Forschungspreis der Universität Münster
Das Recht, einen Vorschlag zu unterbreiten, hat jedes Mitglied der Gruppe der Hochschullehrer*innen sowie jedes habilitierte Mitglied und jede(r) habilitierte Angehörige der Universität.
Dieser Preis wird in jedem geraden Jahr ausgeschrieben.
UMS-Link - Der Lehrpreis der Universität Münster
Vorschlagsberechtigt sind Mitglieder und Angehörige der Universität. Eigenbewerbungen sind nicht zulässig.
Dieser Preis wird in jedem ungeraden Jahr ausgeschrieben.
UMS-Link - Der Frauenförderpreis der Universität Münster
Vorschlagsberechtigt sind Mitglieder und Angehörige der Universität.
Dieser Preis wird in jedem ungeraden Jahr ausgeschrieben.
UMS-Link - Der Transferpreis der Universität Münster
Vorschlagsberechtigt sind Mitglieder und Angehörige der Universität. Eigenbewerbungen sind zulässig. Bitte beachten: Bewerbungen von Studierenden und wissenschaftlichen/nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen müssen unter Beteiligung der jeweiligen Fachbereiche/Zentralen Einrichtungen erfolgen.
Dieser Preis wird in jedem Jahr ausgeschrieben.
UMS-Link und AFO-Link - Die Dissertationspreise der Universität Münster
Das Recht, einen Vorschlag zu unterbreiten, haben die Dekane der Fachbereiche. Hochschullehrer*innen, die eine/n Promovierend*e für preiswürdig halten, wenden sich bitte an das Promotionsbüro der Medizinischen Fakultät.
Diese Preise werden in jedem Jahr ausgeschrieben.
UMS-Link - Der Studierendenpreis der Universität Münster
Studierende, die sich wegen einer besonderen Aktion oder ihres stetigen Engagements im oben beschriebenen Sinne (siehe Link) für eine Auszeichnung empfohlen haben, können entweder durch Dritte vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben.
Dieser Preis wird in jedem Jahr ausgeschrieben.
UMS-Link
sowie in Kooperation mit der Sibylle-Hahne-Stiftung:
Der Sibylle-Hahne-Gründerpreis
Das Recht, einen Vorschlag zu unterbreiten, hat jedes promovierte Mitglied und jeder bzw. jede promovierte Angehörige der Universität.
Dieser Preis wird in jedem ungeraden Jahr ausgeschrieben.
UMS-Link
Ausschreibungen der Universitätsgesellschaft Münster
- Preis zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses
Nominierungsberechtigt sind Professor*innen der Universität Münster
Dieser Preis wird in jedem Jahr ausgeschrieben mit Deadline zum Januar/Februar (je nach Beschluss des Vorstands)
UMS Link
- Stiftungen
Die Universitätsgesellschaft Münster e.V. verwaltet das Vermögen von insgesamt zehn Stiftungen mit einem Vermögen von über 2,6 Mio. Euro, deren Zweck jeweils in der Förderung verschiedener universitärer Einrichtungen liegt. Zudem werden vier Stiftungspreise verliehen.
UMS Link
- Leuchtturmprojekte: Förderung von Forschungs- und Lehrprojekten mit Bezug zur Universität Münster und/oder zur Stadt Münster und hoher Außenwirkung (maximal je 15.000 Euro). Diese Projekte werden in jedem Jahr ausgeschrieben mit Deadline zum 31. August.
UMS-Link - Förderung von Kunst und Kultur an der Universität Münster (maximal je 5.000 Euro). Diese Förderung wird in jedem Jahr ausgeschrieben mit Deadline zum 31. August.
UMS-Link - Förderung von Studierendeninitiativen (maximal je 5.000 Euro). Diese Förderung wird in jedem Jahr ausgeschrieben mit Deadline zum 31. August.
UMS-Link
Bitte beachten:
Antragsberechtigt für Leuchtturmprojekt sowie für Förderung von Kunst und Kultur und Studierendeninitiativen sind in der Regel nur an der Universität Münster tätige Professor*innen.
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die an der hiesigen Universität beschäftigt sind, sowie studentische Gruppen, die Aufgaben innerhalb der Universität Münster wahrnehmen und aufgrund eines Senatsbeschlusses entsprechend anerkannt sind, können zwar Anträge auf Förderung stellen, diese müssen aber von einer/einem an der Universität tätigen Professor*in schriftlich befürwortet werden.