Leistungprämie für Drittmitteleinwerber*innen

Die Medizinische Fakultät Münster fördert seit 2008 die im Rahmen der tarifrechtlichen Gegebenheiten mögliche leistungsbezogene Zusatzvergütung.

Die Leistungsprämie soll die Attraktivität von Forschung für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen steigern, unabhängig davon, ob sie als überwiegend klinisch tätige Ärzte*innen, überwiegend forschende Ärzte*innen oder Naturwissenschaftler*innen tätig sind. Zudem soll durch die Gewährung einer Leistungsprämie (ehemals Leistungszulage) die Motivation zur Einwerbung qualifizierter Drittmittel zusätzlich gesteigert werden.

Die Details zur Förderung, einschließlich der ab dem Jahr 2024 geltenden Neuerungen, sind im nachfolgenden Dokument verlinkt: Leistungsprämie für Drittmitteleinwerber*innen der Tarifgruppen TV-Ä und TV-L und Beamt*innen der Besoldungsgruppe A

2026 aktuell

Die Antragsfrist für Drittmittelleistungen des Haushaltjahres 2025 ist abgelaufen.

Anträge für Drittmittelleistungen des Haushaltsjahres 2026 können ab dem 01.01.2027 eingereicht werden und müssen dem Dekanat spätestens bis zum 01.03.2027 vorliegen. Das Antragsformular wird im entsprechenden Zeitraum freigeschaltet. Nur vollständige und fristgerechte Anträge können bearbeitet werden.