Datenschutz
Der Umgang von Wissenschaftler*innen mit Patientendaten unterliegt strikten Regelungen, welche natürlich auch an der Medizinischen Fakultät berücksichtigt werden. Dabei bedarf es aus datenschutzrechtlichen Gründen für Wissenschaftler*innen mit Zugriff auf patientenbezogene Daten im Rahmen eines Forschungsprojektes besonderer Regelungen, wenn die/der Wissenschaftler*in zu den Patienten in keinem direkten Behandlungszusammenhang steht.
Das Dokument "Vereinbarung mit Wissenschaftler*innen ohne Behandlungszusammenhang" regelt den Umgang mit patientenbezogenen Daten und sonstige Verhaltensweisen im Rahmen eines Forschungsprojektes.Laut Dekanatsbeschluss vom 16.06.2011 sind alle betroffenen Wissenschaftler*innen dazu verpflichtet, dieses Dokument im Bedarfsfall zu nutzen.
Das Dokument "Nutzung von Fotos für Forschung" findet Anwendung, sobald Bildmaterial von Patienten*innen oder Probanden*innen für Publikationen, wissenschaftliche Veröffentlichungen oder Lehrveranstaltungenverwenden genutzt werden soll.
Die getroffenen Vereinbarungen sollten in Ihrer Klinik / Ihrem Institut / Ihrer Einrichtung zur Dokumentation der Wahrung des Datenschutzes vorgehalten werden und bei Bedarf z. B. dem/der Datenschutzbeauftragten des UKM zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden können.
Einen Überblick über die Datenschutz-Problematik im Bereich Forschung gibt Ihnen der Newsletter 01/2021 der Stabsstelle Datenschutz des UKM, die auch für den Datenschutz bei Forschungsprojekte der Medizinischen Fakultät zuständig ist. Fragen zum Datenschutz beantwortet Ihnen der Datenschutzbeauftragte des UKM Herr Thomas Claes, Tel. 83-49694